Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 23.11.2022 entschieden, dass das Weißpigment Titandioxid von nun an nicht mehr als "möglicherweise krebserzeugend" eingestuft wird. Grundlage für die gerichtliche Entscheidung waren sachliche Stellungnahmen aus unterschiedlichsten Bereichen, die die Schlussfolgerungen aus Studien richtig stellten. Diese belegen, dass Titandioxid in Pulverform, pulverförmigen Gemischen mit Titandioxid oder auch flüssigen Gemischen mit Titandioxid ≥1 Prozent den Verdacht der Karzinogenität nicht stützen. Geklagt hatten zahlreiche Unternehmen – unter anderem auch Brillux. Als Konsequenz des Urteils entfällt nun die Kennzeichnungspflicht auf unseren Produkten.
Titandioxid ist ein sehr wichtiger branchenübergreifend eingesetzter Rohstoff. Für die Produktion von u.a. Farben und Lacken wird der Stoff auch bei Brillux verwendet. Die Einstufung von Titandioxid als "möglicherweise krebserregend" und die daraus resultierende Kennzeichnungspflicht hat Brillux von Anfang an kritisiert und daher Klage erhoben. Grund dafür waren u.a. zahlreiche wissenschaftliche Studien sowie die aus Brillux Sicht mangelhafte Begründung seitens der EU-Kommission. Durch das Urteil des EuGH ist Brillux in seiner Rechtsansicht bestätigt.