Für industrielle Beschichtungen gibt es eine Reihe von Verordnungen und Normen. Sie regeln die Verwendung bestimmter Stoffe, legen Grenzwerte fest und beschreiben Maßnahmen zum Arbeitsschutz. Die einschlägigen Regelungen und Vorgaben haben wir hier übersichtlich zusammengestellt.
Für Beschichtungen gibt es zahlreiche genormte Prüfverfahren zur Bestimmung verschiedener Eigenschaften, die sich in unterschiedliche Gruppen einteilen lassen:
Taber Abraser | DIN ISO 15082 |
Freibewitterungsprüfung | DIN EN ISO 2810 |
Klimawechsel-, Schwitzwassertest | DIN EN ISO 6270-2, DIN 50018, DIN EN ISO 3231 |
Klimawechseltest (Blasenbildung von Lackschichten) | ASTM Methode D-2247-2015 |
Suntest | DIN EN ISO 16474-2 |
Wetter- und Lichtechtheit | DIN EN 20105, DIN EN ISO 105 |
Witterungsbeständigkeit | DIN EN ISO 16474-1 |
Xenontest | DIN EN ISO 16474-2 |
Buchholz-Härteprüfung (Eindruck-Widerstand) | DIN EN ISO 2815 |
Pendelhärte | DIN EN ISO 1522 |
Mit der Bezeichnung ATEX, die für die französische Abkürzung "Atmosphère explosible" steht, sind die beiden Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft zum Explosionsschutz gemeint. Während die ATEX-Richtlinie 94/9/EG Beschaffenheitsanforderungen stellt und sich an Hersteller von Geräten und Schutzsystemen zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen richtet, definiert die ATEX-Richtlinie 1999/92/EG Mindestanforderungen für den Gesundheitsschutz und die Sicherheit von Arbeitnehmenden, die durch explosionsfähige Atmosphären gefährdet sein können.
Die Betriebssicherheitsverordnung, kurz BetrSichV, legt fest, was bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch Arbeitgeber und deren Benutzung durch die Beschäftigten zu beachten ist. Die Verordnung beschreibt ein Schutzkonzept, das auf alle von Arbeitsmitteln ausgehenden Gefährdungen anwendbar ist.
Die Chemikalien-Verbotsverordnung trat 1993 in Kraft. Sie regelt die Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens von gefährlichen Stoffen allgemein sowie die von besonders gefährlichen Stoffen wie Asbest, Formaldehyd, Dioxine, Furane, Benzol, aromatische Amine, Arsen-, Quecksilber- und Cadmiumverbindungen, polychlorierte Biphenyle und polychlorierte Terphenyle, Pentachlorphenole, Vinylchlorid, aliphatische Kohlenwasserstoffe oder Teeröle.
Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) dient vor allem der Umsetzung der EG-Richtlinie 98/24/EG in deutsches Recht. Ziel der im Chemikaliengesetz und im Arbeitsschutzgesetz verankerten Gefahrstoffverordnung ist der Schutz von Menschen und Umwelt vor schädlichen Einwirkungen.