
Chemikalien-Verbotsverordnung
Beschränkt oder verbietet besonders gefährliche Stoffe
Die Chemikalien-Verbotsverordnung trat 1993 in Kraft. Sie regelt die Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens von gefährlichen Stoffen allgemein sowie die von besonders gefährlichen Stoffen wie Asbest, Formaldehyd, Dioxine, Furane, Benzol, aromatische Amine, Arsen-, Quecksilber- und Cadmiumverbindungen, polychlorierte Biphenyle und polychlorierte Terphenyle, Pentachlorphenole, Vinychlorid, aliphatische Kohlenwasserstoffe oder Teeröle.