
Betriebssicherheit
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln
Die Betriebssicherheitsverordnung, kurz BetrSichV, legt fest, was bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch Arbeitgeber und deren Benutzung durch die Beschäftigten zu beachten ist. Die Verordnung beschreibt ein Schutzkonzept, das auf alle von Arbeitsmitteln ausgehende Gefährdungen anwendbar ist.